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Produktdetails:
Zahlung und Versand AGB:
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Preis: | Contact us | Marke: | Ni |
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Die Situation: | Neues Original | Gewährleistung: | 1 Jahr |
Lieferzeit: | 3 - 5 Arbeitstage | Art des Moduls: | Modul |
Herkunftsland: | USA | Farbe: | Weiß/Schwarz/Grau |
Markieren: | Nationale Instrumente PXI-6733,1 analoges Ausgabemodul MS/s,Analoges Ausgabemodul PXI |
DieNI PXI-6733hat 8 analoge Ausgangskanäle mit einer maximalen Aktualisierungsrate von 1 MS/s pro Kanal, 16-Bit-Auflösung, einen Ausgangsspannungsbereich von -10 V bis 10 V und eine erweiterte Auslösung.,384 Proben und 3 DMA-Kanäle.
Es verfügt über 8 digitale E/A-Kanäle mit einer TTL/CMOS-Kompatibilität, über 2 Zähler/Timer-E/A-Kanäle mit einer Auflösung von 24 Bit und mit Basisuhren von 20 MHz und 100 MHz.Dieses Modul nutzt den PXI-Trigger-Bus, um mit zusätzlichen Daten zu synchronisierenDer Nutzer kann so maßgeschneiderte Schätzlösungen für innovative Pläne testen.PXI-6733ist perfekt für Reiz-Reaktions-Tests, einschließlich Akustikverzerrungs-Tests und Open-Loop-Rekreierung, wie z.B. Dreiphasen-Leistungswiederholung.
DieNationale Instrumente PXI-6733enthält keine DIP-Schalter, Springer oder Potentiometer, so dass der Benutzer die Software problemlos anordnen und kalibrieren kann.Dies ist durch den NI MXI Interface to Everything (MITE) Bus-Interface-Chip denkbar, der das Modul mit dem PCI I/O Bus verbindet.Die MITE aktualisiert die PCI Local Bus-Spezifikation mit dem Ziel, dass die Unterbrechungen und Basisspeicheradressen softwarekonfigurativ sind.
Der Benutzer kann dieNI PXI-6733in jeder zugänglichen PCI-Rahmenöffnung oder 5 V PXI-Erweiterungsfläche im PC.Der Benutzer kann zusätzlich die DAQ-Karte-6715 in jedem zugänglichen CardBus-kompatiblen Typ II PCMCIA 5 V PC-Kartenabstand in den PC einführen. Um eine optimale Bewegungsausführung zu erreichen, kann der Benutzer so viel Raum wie möglich zwischen denNI PXI-6733und verschiedene Geräte und Ausrüstung.
Wir liefern immer noch diese Module:
CI801 3BSE022366R1
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu berücksichtigen.
TK212A 3BSC630197R1
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Verfahren.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.
PM866K02 3BSE050199R1
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassungskosten.
AO801 3BSE020514R1
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 aufgeführten Zulassungsverfahren ausgeführt werden.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in dem Mitgliedstaat in Betrieb sind, in dem sie geführt werden.
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Einfuhr von Zellstoffen.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Einheitliche Prüfungen
Einheitliche Prüfungen
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Einheitliche Prüfungen
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Einheitliche Prüfungen für die Berechnung der Emissionswerte
Einheitliche Prüfungen
Einheitliche Prüfungen für die Berechnung der Emissionswerte
AO810V2 3BSE038415R1
AO815 3BSE052605R1
AO820 3BSE008546R1
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen mit einem Fahrzeugvertrieb.
AO890 3BSC690072R1
AO895 3BSC690087R1
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat in Betrieb sind, und für Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat in Betrieb sind, als für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 genannten Zulassungsverfahren ausgeführt werden.
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist.
Dies gilt auch für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.
Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Bedingungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoff.
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Einfuhr von Zellstoffen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.
DP840 3BSE028926R1
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Andere übergeordnete Erzeugnisse:
Andere übergeordnete Erzeugnisse
Yasakawa Motor, Fahrer SG- |
Mitsubishi Motor HC, HA, |
Westinghouse-Module 1C, 5X- |
- Ich bin nicht derjenige. |
Honeywell TC, TK... |
GE Module IC - |
Yokogawa-Sender EJA- |
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Häufig gestellte Fragen
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