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Servomotor Yaskawa Digital, Dauermagnetservomotor SGMAH-01AAAH161

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Servomotor Yaskawa Digital, Dauermagnetservomotor SGMAH-01AAAH161

Großes Bild :  Servomotor Yaskawa Digital, Dauermagnetservomotor SGMAH-01AAAH161

Produktdetails:

Herkunftsort: Japan
Markenname: Yasakawa
Modellnummer: SGMAH-01AAAH161

Zahlung und Versand AGB:

Min Bestellmenge: 1
Preis: negotiable
Verpackung Informationen: NEU im ursprünglichen Kasten
Lieferzeit: 2-3 Arbeitstage
Zahlungsbedingungen: T / T, Western Union
Versorgungsmaterial-Fähigkeit: 100
Ausführliche Produkt-Beschreibung
Marke: Yasakawa Modell: SGMAH-01AAAH161
Ursprungsort: Japan Typ: Servomotor
Versorgungsspannung: 100 W Strom: 0,91A
Ins: B r/min: 3000
Markieren:

AC Servomotor

,

elektrischer Servomotor

Industrieller Servomotor Yaskawa SGMAH-01AAAH161 3000r/min 200V 100W

 

 
Ratings
• 230 VAC von 30 W bis 1,5 KW (Nenndrehmoment von 0,09 bis 4,77 Nm)
• 400 VAC von 300 W bis 55 kW (Nenndrehmoment von 0,95 Nm bis 350 Nm)
 
 
SGMAH: Superhohe Leistungsrate
SGMPH: Würfeltyp
SGMGH: Hochgeschwindigkeitszufuhr
SGMSH: Superhohe Leistungsrate
SGMUH: Hochgeschwindigkeits-Typ
 
Entwurfsverfahren:
A: Standard
E: SGMPH (IP67)
F: SGMAH (vorbereitet zur Montage von Öldichtungen)
 

 

 

 

  • YASKAWA ELECTRIC
  • Der Begriff "SGMAH-01AAAH161"
  • Servomotor
  • 200 V
  • 100 W
  • 0.91A
  • 0.318N.m.
  • 3000 r/min
  • Ins B
  • REBUILT Überschuss
  • Neue Überschüsse
  • RÄMPE IHREN
  • 24-48 Stunden RUSH Reparatur
  • 2 - 15 Tage Reparatur
  • Zwei Jahre RADWELL-Garantie

 

 

 

 

Andere übergeordnete Erzeugnisse

Yasakawa Motor, Fahrer SG- Mitsubishi Motor HC-, HA-
Westinghouse Module 1C, 5X, Emerson VE, KJ
Honeywell TC-, TK-Fanuc-Motor A0-
Rosemount-Sender 3051- Yokogawa-Sender EJA-
 
 
 
Kontaktperson: Anna
E-Mail: wisdomlongkeji@163.com
Handy: +0086-13534205279
 
 
 
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SGMAH-02A1A21 Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Yashawa
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung in der Luftfahrt. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Yashawa
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Yashawa
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Yashawa
SGMAH-02A1A2C Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Yashawa
SGMAH-02A1A41 Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Yashawa
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Yashawa
SGMAH-02A1A41-OY Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Yashawa
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Yashawa
SGMAH-02A1A4COY Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Yashawa
Der Begriff "SGMAH-02A1A4C-OY" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu verstehen. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Yashawa
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Yashawa
Der Begriff "SGMAH-02A1A61D-0Y" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 zu verstehen. Der Wert der Verbrennungsmenge ist in der Tabelle 1 angegeben, die für die Verbrennungsmenge verwendet wird. Yashawa
SGMAH-02A1A61DOY Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist. Yashawa
SGMAH-02A1A61D-OY Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist. Yashawa
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Yashawa
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Yashawa
SGMAH-02A1A6CDOY SGMAH02A1A6CDOY 3000 RPM 0,64NM Yashawa
SGMAH-02A1A6CD-OY SGMAH02A1A6CDOY 3000 RPM 0,64NM Yashawa
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Zellstoff. Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Yashawa
Der Begriff "SGMAH-02A1A-AD21" ist in Anhang I zu ersetzen. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Yashawa
SGMAH-02A1A-DH12 Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Yashawa
SGMAH-02A1A-DH21 Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Yashawa
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. Yashawa
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, sofern der Wert der Verbrennungsmenge nicht überschritten ist. Yashawa
SGMAH-02A1AG161 Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern. Yashawa
Der Begriff "SGMAH-02A1A-HL11" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 zu verstehen. Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Yashawa
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten. Yashawa
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. Yashawa
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten. Yashawa
Der Begriff "SGMAH-02A1A-YR32" ist nicht mehr in Kraft. Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu erweitern. Yashawa
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. Yashawa
SGMAH-02A1F4C Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Yashawa
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten. Yashawa
Der Begriff "SGMAH-02A1F-AP12" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 eingeführt. Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. Yashawa
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. Die Anlage ist mit einer Leistung von mehr als 100 Watt ausgestattet. Yashawa
Der Begriff "SGMAH-02A1F-YA12" ist in Anhang I zu ersetzen. Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten. Yashawa
SGMAH-02A4A21 Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Yashawa
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten. Yashawa
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten. Yashawa
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten. Yashawa
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Yashawa
Der Begriff "SGMAH-02AAA2C" wird in Anhang I aufgeführt. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. Yashawa
SGMAH-02AAA41 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. Yashawa
Der Begriff "SGMAH-02AAA41#RS01" ist nicht mehr in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 182/2011. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Yashawa
SGMAH-02AAA41OY Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Yashawa
SGMAH-02AAA41-OY Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Yashawa
Der Begriff "SGMAH-02AAA4B" wird in Anhang I aufgeführt. Der Wert der Verbrennungsmenge ist in der Tabelle 1 angegeben. Yashawa
Der Begriff "SGMAH-02AAA4C" wird in Anhang I aufgeführt. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat in Betrieb sind, als für Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat in Betrieb sind. Yashawa
Der Begriff "SGMAH-02AAA4EOY" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 geändert. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Yashawa
Der Begriff "SGMAH-02AAA4E-OY" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu finden. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Yashawa
SGMAH-02AAA4SOY Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. Yashawa
SGMAH-02AAA4S-OY Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. Yashawa
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. Yashawa
Die Angabe der Größenordnung der Zulassung ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu finden. Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen, wenn die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist. Yashawa
 
 
 
 
Die ideale Servo-Familie für die Bewegungssteuerung.
• 6 verschiedene Konstruktionen bieten eine vollständige Palette von Servomotoren, um die Leistung, Geschwindigkeit und Leistung zu erfüllen, die für jede Anwendung erforderlich sind.
• Spitzendrehmoment 300% des Nennwertes für 3 Sekunden
• Automatische Motorerkennung durch Servoantrieb
• IP67 und Schachtöldichtung verfügbar
• Hochauflösende Codierer
• Absolute Mehrstunden-Encoderlösung
• Kompaktes Design und robuste Konstruktion
 
 

Typ SGMAH, 230 V/400 V
Einstufungen und Spezifikationen
Eigenschaften des Drehmoments und der Drehzahl
Spezifikationen für Servomotoren
Anwendungsspannung 230 V 400 V
Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Anforderungen ist der Hersteller zu informieren, ob er die Anforderungen des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erfüllt hat.
Nennleistung W 30 50 100 200 400 750 300 650
Nenndrehmoment N·m 0,096 0,159 0,318 0,637 1,27 2,39 0,955 2.07
Instantane Spitzenmoment N·m 0,286 0,477 0,955 1,91 3,82 7,16 3,82 7.16
Nennstrom A (rms) 0,44 0,64 0,91 2,1 2,8 4,4 1,3 22
Instantane max. Strom A (rms) 1,3 2,0 2,8 6,5 8,5 13,4 5,1 7.7
Nenngeschwindigkeit min-1 3000
Max. Geschwindigkeit min-1 5000
Drehmomentkonstante N·m/A (rms) 0,238 0,268 0,378 0,327 0,498 0,590 0,837 1.02
Inertemoment des Rotors (JM) kg·m2x10-4 0,017 0,022 0,036 0,0106 0,173 0,672 0,173 0,672
Erlaubtes Trägheitsmoment (JL) Vielfaches von (JM) 30 20
Nennleistung kW/s 5,49 11,5 27,8 38,2 93,7 84,8 52,9 63.8
Nennwinkelbeschleunigung rad/s2 57500 72300 87400 60100 73600 35500 55300 30800
Anwendbarer Codierer Standard-Inkrementaler Codierer (13 Bit)
Option Inkrementeller/absoluter Codierer (16 Bit)
Haltbremsmoment der Trägheit J kg·m2x10-4 0,0085 0,058 0,14 0,058 0,14
Zeitbewertung Kontinuität
Isolationsklasse Klasse B
Umgebungstemperatur von 0 bis +40 °C
Umgebungsfeuchtigkeit 20 bis 80% (nicht kondensierend)
Vibrationsklasse 15 μm oder weniger
Gehäuse vollständig geschlossen, selbstgekühlt, IP55 (ohne Schachtöffnung)
Schwingungswiderstand Schwingungsbeschleunigung 49 m/s2
mit einer Breite von nicht mehr als 20 mm
 
 
 
 
 
 
 

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Ansprechpartner: Anna

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