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Produktdetails:
Zahlung und Versand AGB:
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Gewährleistung: | Ein Jahr | Produktbezeichnung: | Fanuc-Servoantrieb A06B-6066-H244 |
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Typ: | Servotreiber | Zahlungsfrist: | T/T |
MOQ: | 1 Stück | Vorlaufzeit: | 3 Arbeitstage |
Hervorheben: | Wechselstromservomotor,elektrischer Servomotor |
GE FANUCA06B-6066-H244Fanuc Alpha 30/2000 Servomotor Neues Original
Fanuc C-Servo-Digitalumtauscher der Serie C, die vollständig getestet wurden, sind auf der A06B-6066-H244 Fanuc AC-Doppelachs-Servoverstärkerantriebseinheit verfügbar.Der Antrieb ist in der Regel sowohl auf der L- als auch auf der M-Kanal-Achse mit einem Modell dual 40 / 40 in jeder Kombination montiertDer Servomotor ist eine kleine gelbe Gehäuse Antriebseinheit.Falls erforderlich, eine vollständige Prüfung der A06B-6066-H244 zur Fehlerdiagnose, wenn Unsicherheit besteht, möglich ist oder vollständige Reparatur-/Wiederaufbaudienste zur Verfügung stehen. CNC bieten alle Arbeiten im Haus und keine Reparaturen an C-Serie auslagernA06B-6066-H244Digitale Servoanlagen oder Prüfungen außerhalb der CNC.
Der Preis fürA06B-6066-H244Antriebseinheit ist unübertroffen, für einen Service-Austausch mit einer Kernkredit-Austauschpolitik, gebrauchten Überschuss mit erweiterter Garantie,Reparatur des gesamten Antriebs einschließlich der Steuerung und Strom und der Stromplatte / Abschnitt ist möglich im HausUnd vollständige, umfassende Tests.
AlleA06B-6066-H244AC-Servo-Einheiten werden mit Fanuc-Digitalsteuerungen und Fanuc-AC-Servomotoren getestet.
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Erbringung von Dienstleistungen, die in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt werden. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Einheitliche Datenbank |
Einheitliche Datenbank | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Bedingungen gelten nicht für die Berechnung der Vermögenswerte, die für die Berechnung der Vermögenswerte verwendet werden. |
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | A06B-0292-B110#0035 Ausgang 200/3000 |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Berechnung der Vermögenswerte, die für die Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden. |
Einheitliche Datenbank | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Erbringung von Dienstleistungen, die in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt werden. |
Einheitliche Datenbank | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Bedingungen gelten nicht für die Berechnung der Vermögenswerte für die Berechnung der Vermögenswerte. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
A06B-1409-B153 aiI15/7000 | Einheitliche Datenbank |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Berechnung der Zinssätze. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. |
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zu entnehmen. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
A06B-0226-B400 C8/2000I | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
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