| PM851K01 3BSE018168R1 |
AO845 3BSE023676R1 |
| PM856K01 EXC3BSE018104R1 |
AO890 3BSC690072R1 |
| PM860K01 3BSE018100R1 |
AO895 3BSC690087R1 |
| PM861AK02 3BSE018160R1 |
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind. |
| PM864AK01 3BSE018161R1 |
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind. |
| PM803F 3BDH000530R1 |
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist. |
| PM595-4ETH-M-XC AC500 |
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind. |
| PM865K01 3BSE031151R1 |
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat in Betrieb sind, als für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat in Betrieb sind. |
| PM865K02 3BSE031150R1 |
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 genannten Zustand sind. |
| PM866K01 3BSE050198R1 |
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist. |
| PM866K02 3BSE050199R1 |
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind. |
| PM891K01 3BSE053241R1 |
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in Betrieb sind. |
| FI810F 3BDH000030R1 |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| FI820F 3BDH000031R1 |
Dies gilt auch für die Berechnung der Verbrennungsmenge. |
| FI830F 3BDH000032R1 |
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem sie erworben wurden, in Verkehr gebracht werden. |
| FI840F 3BDH000033R1 |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
| EI801F 3BDH000015R1 |
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. |
| EI811F 3BDH000020R1 |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
| EI802F 3BDH000016R1 |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
| EI812F 3BDH000021R1 |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt. |
| EI803F 3BDH000017R1 |
PL810 3BDH000311R0101 |
| EI813F 3BDH000022R1 |
PL890 3BDH003115R0101 |
| CI801 3BSE022366R1 |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist in der Tabelle 1 angegeben. |
| CI830 3BSE013252R1 |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [3] erfasst. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen. |
Die Zulassung ist nur möglich, wenn die Zulassungsbedingungen erfüllt sind. |
| CI854AK01 3BSE030220R1 |
Der Wert der Verbrennungsmenge wird in der Tabelle 1 angegeben. |
| CI855K01 3BSE018106R1 |
Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt. |
| Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Die Zulassung ist nur möglich, wenn die Zulassungsbedingungen erfüllt sind. |
| Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 übermittelt. |
Die Zulassung ist nur möglich, wenn die Zulassungsbedingungen erfüllt sind. |
| Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten werden in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 übermittelt. |
Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen |
| CI862K01 3BUA000037R1 |
Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Bereitstellung von Dienstleistungen |
| Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu berücksichtigen, wenn die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist. |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Bedingungen. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt. |
SB822 3BSE018172R1 |
| Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu berücksichtigen, wenn die Verbrennungsmenge nicht überschritten ist. |
ABB 3BSE018293R1 |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Abweichend von ABB 3BSE018332R1 |
| Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
ABB 3BSE018311R1 |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
ABB 3BHB006582R0001 |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Verfahren. |
ABB 70AA02b |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
ABB 70AA01a-E |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
ABB DT370A |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Verfahren. |
ABB DD370A |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
ABB LT370C |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
ABB 57160001-UH |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
ABB EWR-PAM-U1 |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
ABB DSTD-197 |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen. |
ABB DSDI-110A |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen. |
ABB DSTA-180 |
| Einheitliche Prüfungen |
ABB DSTA-131 |
| Einheitliche Prüfungen |
ABB DSAI130 |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
ABB DSDO115A |
| Einheitliche Prüfungen |
ABB DSAO130 |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
ABB PP D113 3BHE023784R2530 |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
ABB PP D113 B03-19-150000 3BHE023584R1923 |
| Einheitliche Prüfungen für die Berechnung der Emissionswerte |
ABB PP D113 B03-26-100110 |
| Einheitliche Prüfungen |
ABB PC D235 A101 3BHE032025R0101 |
| Einheitliche Prüfungen für die Berechnung der Emissionswerte |
ABB PC D231 3BHE025541R0101 |
| Einheitliche Prüfungen |
ABB PC D232 A 3BHE022293R0101 |
| AO810V2 3BSE038415R1 |
ABB UNITROL 1010 3BHE035301R0001 |
| AO820 3BSE008546R1 |
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