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Hochfestes industrielles Servo fährt ISO 6432 mit Doppeltes quetschverbundenem Endstöpsel

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Hochfestes industrielles Servo fährt ISO 6432 mit Doppeltes quetschverbundenem Endstöpsel

Großes Bild :  Hochfestes industrielles Servo fährt ISO 6432 mit Doppeltes quetschverbundenem Endstöpsel

Produktdetails:

Herkunftsort: Vereinigtes Königreich
Markenname: Norgren
Zertifizierung: dose not supply
Modellnummer: RM 8016 M 50

Zahlung und Versand AGB:

Min Bestellmenge: 1
Preis: Verhandelbar
Verpackung Informationen: Neuer ursprünglicher Kasten
Lieferzeit: 5-8 Arbeitstage
Zahlungsbedingungen: T/T
Versorgungsmaterial-Fähigkeit: 100
Ausführliche Produkt-Beschreibung
Portgröße: M5 Betrieb: Doppeldarstellung
Betriebsdruck: 1 10 bar Betriebstemperatur: 10 80 °C
Durchmesser des Zylinders: 16 Millimeter Kolbenstangedurchmesser: 6 Millimeter
Hervorheben:

elektrischer Servo-Antrieb

,

Wechselstromservosatz

Hochfeste industrielle Servoantriebe ISO 6432 mit doppelt gekrümmter Endkappe

 

Technische Einzelheiten

Kategorie Parameter
Mittelfristig Druckluft
Portgröße M5
Betrieb Doppeldarstellung
Betriebsdruck 1... 10 bar
Betriebstemperatur -10... 80 °C
Durchmesser des Zylinders 16 mm
Durchmesser der Kolbenstange 6 mm
Schlaglänge 50 mm
Standards ISO 6432
Theoretische Kraft 120 N
Material - Puffer Polyurethan
Material - Kolbenstange mit einer Breite von nicht mehr als 20 mm
Material - Dichtungen Nitrilkautschuk

 

 

Artikel 6 Absatz 1Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 aufgeführten Daten sind zu entfernen.Einzelheiten
  • Magnetkolben als Standard
  • Entspricht der Norm ISO 6432
  • Hochfeste, doppelt gekrempelte Endkappe
  • Korrosionsbeständig
  • Buffer- oder verstellbare Polsterung
  • Nassfestnut und Kolbenstange als Standard

 

 

 

 

Andere Modelle

Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 aufgeführten Daten sind zu entfernen. Der Wert des Zinssatzes ist zu berücksichtigen.
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.
Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu berücksichtigen. Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen:
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1071/2013 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1071/2013 übermittelt. RM/8025/M/200
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 aufgeführten Daten sind zu entnehmen. Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Maßnahmen gelten nicht.
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführten Angaben sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 enthalten. Die Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen.
Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 erfasst. Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu berücksichtigen.
Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu berücksichtigen.
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 übermittelt. Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 zu entnehmen.
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 aufgeführten Daten sind zu entnehmen. Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1071/2013 aufgeführten Angaben sind zu entnehmen.
RM/8026/M/125 Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 aufgeführt. Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu berücksichtigen.
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 übermittelt. Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen.
Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Maßnahmen gelten nicht. Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 aufgeführten Angaben sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 zu entnehmen. Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen.
Die Kommission wird die folgenden Informationen über die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 aufgeführten Maßnahmen erfassen: Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 übermittelt. RM/8012/M/10
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 übermittelt. Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen. Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
RM/8026/M/170 Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.
RM/8021/M/200 Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen.
RM/8026/M/200 Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen:
RM/8016/M/200 RM/8026/M/160
RM/8021/M/125 RM/8016/M/125
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 aufgeführt. Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen: Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 übermittelt.
Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1071/2013 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1071/2013 übermittelt.
Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. Der Wert des Zinssatzes ist zu berücksichtigen.
Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 aufgeführt. Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 aufgeführt.
RM/8016/M/10 Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Maßnahmen gelten nicht für die Bereitstellung von Dienstleistungen.
RM/8012/M/25 Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 aufgeführten Daten sind zu berücksichtigen.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen: Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen.
Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 übermittelt. Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu berücksichtigen.
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 aufgeführten Angaben sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 zu entnehmen.
Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen. Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 aufgeführten Angaben sind zu entnehmen.
Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu berücksichtigen. Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Maßnahmen gelten nicht für die Erbringung von Dienstleistungen.
Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 übermittelt.
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 übermittelt. Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 übermittelt.
Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 übermittelt.
RM/8017/M/200 Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen.
RM/8021/M/180 RM/8017/M/125
Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.  
RM/28020/M/10 RM/28025/M/10
Der Wert des Zinssatzes wird nach Maßgabe der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Methode berechnet. Die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu berücksichtigen.
Der Wert des Zinssatzes wird auf die Zinsspanne des Zinssatzes angepasst. Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Maßnahmen gelten nicht.
RM/28025/M/50 RM/28016/M/50
Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Maßnahmen gelten nicht für die Erbringung von Dienstleistungen. Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführten Angaben sind zu entnehmen.
Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu berücksichtigen. RM/28016/M/10
RM/28010/M/10 Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu berücksichtigen.
RM/28012/M/10 Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 übermittelt.
RM/28010/MC/10 RM/28012/MF/25

 

 

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