Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht. |
Der Begriff "SGMAV-01ADAHB21" wird in Anhang I aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
SGMAV-02A3A61 |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Der Hersteller muss die erforderlichen Informationen über die Produkte bereitstellen. |
Der Hersteller muss die erforderlichen Informationen über die Produkte und die Produkte zur Verfügung stellen. |
Der Hersteller muss die erforderlichen Informationen über die in Anhang I aufgeführten Produkte bereitstellen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Zulassung von Flugzeugen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Der Hersteller muss die folgenden Angaben machen: |
Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht. |
Der Hersteller muss die folgenden Angaben machen: |
SGMAV-04ADAH12C |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. |
Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht. |
Die in Absatz 1 genannte Bestimmung gilt nicht. |
Einheit für die Überwachung der Luftverkehrssicherheit |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Einheit für die Überwachung von Luftfahrzeugen |
Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht. |
SGMAV-10A3A21 |
SGMAV-10A3A2C |
SGMAV-10A3A61 |
Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. |
Der Prüfstand ist in der Lage, |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Der Hersteller muss die erforderlichen Informationen über das Verfahren und die Verfahren zur Feststellung der Qualität der Produkte bereitstellen. |
SGMCS-02B3C11 |