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Produktdetails:
Zahlung und Versand AGB:
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Marke: | Yasakawa | Modell: | SGDS-A5F01A |
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Ursprungsort: | Japan | Typ: | Servopack |
Leistung (W): | 0.66A | nput Volatge: | 200-230v |
Eingabefrequenz: | 50/60 Hz | Eingegebener pH: | 1 |
Hervorheben: | elektrischer Servo-Antrieb,AC Servo Antrieb |
Industrieller Servoantrieb Yaskawa SGDS-A5F01A Servoantrieb 50W 100V als Foto
Schnelle Details
Markenbezeichnung: Yaskawa
Modellnummer:SGDS-A5F01A
Eintrittsspannung: 200-230 V
Eingangsstrom: 1,2A
Eingangsfrequenz: 50/60HZ
Eingangs-PH: 1
Ausgangsleistung: 50 W
Ausgangsspannung: 0-230 V
Ausgangsstrom: 0,66A
Ausgangsfrequenz: 0-300 Hz
Ausgangs-PH:3
Temperatur: 0-55°C
Herkunftsort: Japan
Effizienz: IE 1
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit ist die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs zu berücksichtigen. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, bei denen die Leistung nicht überschritten wird. | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Bei der Prüfung der Leistung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgerüstet sind, ist die Leistung des Fahrzeugs zu messen. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit ist die Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge zu messen. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit ist die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs zu messen. | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit ist die Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge zu messen. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit ist die Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge zu messen. | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | SGDS02F01A Servoantrieb | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | SGDS02F01A Servoantrieb | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit von Fahrzeugen ist die Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge zu messen. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Bei der Anlage ist der Anschluss zu der Anschlussmaschine anzupassen. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. | Bei der Anlage ist der Anschluss zu der Anschlussmaschine anzupassen. | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Einheit für die Überwachung der Luftfahrt | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Anforderungen gemäß Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2008/57/EG erfüllt sind. | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Anforderungen gemäß Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2008/57/EG erfüllt sind. | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit ist die Leistungsfähigkeit des Geräts zu berücksichtigen. | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Bei der Prüfung der Leistung von Fahrzeugen, die in der Kategorie "Fahrzeuge" aufgeführt sind, ist die Leistung des Fahrzeugs zu berücksichtigen. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgerüstet sind, ist die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs zu messen. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Bei der Prüfung der Leistung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgerüstet sind, ist die Leistung des Fahrzeugs zu berücksichtigen. | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit ist die Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge zu messen. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit ist die Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge zu messen. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind. | Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs ist die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs zu messen. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit ist die Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge zu messen. | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit ist die Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge zu messen. | Yashawa |
SGDS-04AS | SGDS04AS Servoantrieb | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | SGDS04F01A Servoantrieb | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | SGDS04F12A Servoantrieb | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit ist die Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge zu messen. | Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Bei der Prüfung der Leistung ist die Leistung des Fahrzeugs zu berücksichtigen. | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | SGDS08A01A 200-230V IN 0-230V 750W OUT | Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit ist die Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge zu messen. | Yashawa |
Yaskawa SGDS Serie Servo Drive Wir sind einer der führenden Lieferanten von neuen und gebrauchten Ersatzteilen für PLC ⁄ CNC Automation Teile in Asien.Wir arbeiten mit führenden Herstellern von Maschinen für industrielle Automatisierung und PLC-Systeme zusammen, um eine große Auswahl an Ersatzteilen zu liefern..
Grundsätze der Erhaltung
Die Gesamtbemühungen zum Schutz des Lebensraums und der damit verbundenen Populationen der Salbei-Grube in Utah beruhen auf den Grundsätzen des Abschlussberichts über die Ziele für die Erhaltung der großen Salbei-Grube,von dem von der FWS ausgewiesenen Team für Naturschutzziele (COT) erstelltDer COT-Bericht bekräftigt, dass die Salbei-Grube eine Landschaftsart ist.Die Erhaltung der Arten auf lange Sicht erfordert die Zusammenarbeit der westlichen Staaten und Bundesbehörden, um die Notwendigkeit einer Auflistung der Arten zu negieren..
Der COT-Bericht betonte die Notwendigkeit, den "besten der besten" Lebensräume angesichts der hohen Kosten, der langen Zeit bis zur Fertigstellung und der relativen Unsicherheit bei der Wiederherstellung der Salbenbrühe zu schützen.und erkannte an, dass nicht alle Populationen dazu beitragen müssen, die Arten in ihrem gesamten Bereich zu erhalten..
Der COT-Bericht erkannte ferner an, daß aufgrund der unterschiedlichen Umgebungsbedingungen im gesamten Bereich und vor Ortdie staatlichen Wildtiermanagementbehörden sind in der optimalen Lage, die geeigneten Erhaltungsziele für die Arten zu bestimmen, und Ratschläge zu den notwendigen Methoden zur Erreichung der Ziele
Ziel und Ziele der Erhaltung
Dieser Plan baut auf früheren Bemühungen der staatlichen Behörden zum Schutz der Sage-Grouse auf. Im Jahr 2003 verabschiedete der Utah Wildlife Board den ersten Strategischen Plan für das Management der Sage-Grouse in Utah.Der Plan wurde überarbeitet.Diese Pläne identifizierten die lokale Populationsdynamik, ortsspezifische Bedrohungen und Forschungsbedürfnisse und empfahlen Managementstrategien zur Erhaltung der Art.
Viele der Forschungsbedürfnisse wurden anschließend angegangen und trugen somit zu den umfassenden Kenntnissen über die Salbei-Grube in Utah bei (siehe Anlage 8).Die biologischen Grundpfeiler für die Erhaltung der Salbei-Grube bleiben bestehen"1) Schutz des Lebensraums, der das ganze Jahr über den Lebenszyklus der Art abdeckt,2) Aufrechterhaltung der notwendigen Bedingungen, um die Rekrutierung einer fortlaufenden Bevölkerung innerhalb der Gesamtbevölkerung des Staates zu gewährleisten, und 3) Verbesserung oder Verbesserung des Lebensraums der Salbei-Grube, der durch Wiederherstellungs- oder Rehabilitationsmaßnahmen beeinträchtigt oder verändert wurde.
Ansprechpartner: Harper
Telefon: 86-13170829968