|
|
Vertrieb & Support 86-755-25020661
Referenzen - Email Select LanguageEnglish
French
German
Italian
Russian
Spanish
Portuguese
Dutch
Greek
Japanese
Korean
Indonesian
Bengali
|
Produktdetails:
Zahlung und Versand AGB:
|
Produktbezeichnung: | PLC | Modell: | Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen wird auf der Liste der Verbrennung |
---|---|---|---|
Spannung: | 24VDC | Ausgabe: | 5-30 VDC |
Macht: | 6W maximal | Herkunftsland: | JAPAN |
Hervorheben: | Ethernet plc-Prüfer,industrielle Automatisierung unter Verwendung plc |
PLC-Legacy-Produkte der FX1S-Serie FX1S-30MT-ESS/UL PLC-Programmierbare Logiksteuerung Mitsubishi
MITSUBISHI FX1S-30MT-ESS/UL Produktinformationen und technische Parameter:
Marke: MITSUBISHI
Bezeichnung: PLC
Modell: FX1S-30MT-ESS/UL
Maximal Eingangs-/Ausgangspunkte: 30 Punkte.
Versorgungsspannung: 100 - 240 VAC.
Eingabepunkte: 16 Punkte.
Ausgangspunkte: 14 Punkte.
Ausgangsart: Transistor (Quelle).
Stromverbrauch (W): 21.
Gewicht (kg):0.45.
Größe (WxHxD) mm:100x90x75.
Alle Geräte sind digitale Eingabe- und Ausgabepunkte.
Die Gesamtzahl der E/A-Punkte beträgt nicht mehr als 30 Punkte, die Eingangspunkte weniger als 16 und die Ausgangspunkte weniger als 14.
Seine MT-Serien von PLCs können einen 2-Wege-Servo- oder Schrittbetreiber antreiben, der üblicherweise im Steuerungssystem für einen einfachen Manipulator verwendet wird.
MITSUBISHI FX1S-Serien-SPS ist für die kleinste Verpackung geeignet,
Es ist das bevorzugte Ziel für kostengünstige Benutzer, die eine leistungsstarke Steuerung über einen begrenzten Bereich von I/0 suchen.
FX1S bietet bis zu 30 E/A-Punkte und kann über serielle Kommunikationsdaten übertragen werden.
MT-Modelle haben auch die Fähigkeit zur Lokalisierung, die in einer Vielzahl von kleinen mechanischen Geräten weit verbreitet ist.
Eingangs-/Ausgangsform: Relais-Ausgang.
Haupteinheiten | |
Nicht mehr in Verkehr gebrachte Produkte | Vorschlag für einen Ersatz |
Der Wert der Ausrüstung ist zu messen. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse darf nicht überschreiten: |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verpackung ist zu messen. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse darf nicht überschreiten den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Höchstwerten. |
Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Waren ist zu berücksichtigen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert des Zinssatzes ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse darf nicht überschreiten: |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert des Zertifikats ist zu messen, sofern der Zertifikatswert nicht überschritten ist. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Zertifikate wird auf die Zertifikate für die Zertifizierung der Zertifizierungsstellen angewendet. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Der Wert des Zertifikats ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse darf nicht überschreiten: |
Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführten Verbriefungskosten ist zu berücksichtigen. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse darf nicht überschreiten den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Höchstwerten. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen ist zu berücksichtigen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen wird auf der Liste der Verbrennungsmengen angegeben. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 angegebenen Verbrennungsmengen ist zu berücksichtigen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 aufgeführt sind. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist der Wert der Verbrennungsmenge. | Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Zertifikate wird auf die Zertifikate für die Zertifizierung der Zertifizierungsstellen angewendet. |
Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen ist zu messen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 aufgeführt sind. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die Bedingungen:
Wir liefern weltweit und akzeptieren T/T und Paypal.
Alle Artikel sind vorbehaltlich der Verfügbarkeit und bestehen unsere Qualitätssicherung Tests und Inspektionen.
Umschlagzeit:
Die Standard-Auftragsabwicklung dauert 1-2 Werktage plus die gewählte Versandmethode.
Überstürzungs- und außerhalb der Arbeitszeiten verfügbar gegen Aufpreis
Verpackung und Handhabung:
Die Artikel werden für den Schutz in maßgeschneiderten Versandkartons verpackt.
Versand:
Wir versenden weltweit mit UPS, FedEx, DHL oder LKW-Fracht, wenn nötig.
Anrufen Sie einen anderen Versanddienst als den aufgelisteten.
Internationale Kunden sind für alle Zollgebühren, Mehrwertsteuer und sonstigen Gebühren verantwortlich, die von ihren
die jeweiligen Länder.
Kontaktperson:Suki
E-Mail:wtl2502keji@163.com
Skype: wTL2502
Tel: +86-13268302140
Ansprechpartner: Grace
Telefon: 86-18709443907