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Produktdetails:
Zahlung und Versand AGB:
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Produktbezeichnung: | PLC | Modell: | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
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Spannung: | 24VDC | Ausgabe: | 5-30 VDC |
Macht: | 6W maximal | Herkunftsland: | Japan |
Hervorheben: | Ethernet plc-Prüfer,industrielle Automatisierung unter Verwendung plc |
PLC Mitsubishi FX1N-60MT-ESS/UL PLC Programmierbare Logiksteuerung
Zusätzliche Informationen
Gewicht |
2000 g |
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Abmessungen |
9 × 8 × 7 mm |
Erstellen |
Mitsubishi |
Modellnummer |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
Produktstatus |
Ganz neu. |
Standort des Produkts |
Delhi |
Prüfungszustand |
Geprüft |
Art der Verpackung |
Originalverpackung |
MITSUBISHI FX1N-60MT-ESS/UL Produktinformationen und technische Parameter:
Marke: MITSUBISHI
Bezeichnung: PLC
Modell: FX1N-60MT-ESS/UL
Maximal Eingabe-/Ausgabepunkte: 60 Punkte.
Versorgungsspannung: 100 - 240 VAC.
Eingabepunkte: 36 Punkte.
Ausgangspunkte: 24 Punkte.
Ausgangsart: Transistor (Quelle).
Stromverbrauch (W): 35.
Gewicht (kg):0.8.
Größe (WxHxD) mm:175x90x75.
Standardmaschine des Typs Terminalreihe mit erweitertem Eingangsausgang
Kann auch weniger ein System mit analogem oder Kommunikationssystem usw. sein.
CPU, Stromversorgung, Eingabe und Ausgabe.
Ein Display-Modul oder ein Funktionsvergrößerungstafel können weniger installiert werden.
Darüber hinaus können Sie auch die Eingabe-Ausgabe oder spezielle Modul reduzieren.
Ein EPROM-Speicher mit 8000 Schritten.
Keine Batterie, wartungsfrei.
Die Produkte, die im Ausland produziert werden, erfüllen alle möglichen internationalen Standards.
FX1N-Serie ist eine sehr leistungsstarke Mikro-PLC, kann bis zu 128 E/A-Punkte erweitert werden,
Und kann das spezielle Funktionsmodul oder die Erweiterungstafel erhöhen.
Kommunikations- und Datenverbindungsfunktionsoptionen machen FX1N in den Bereichen Volumen, Kommunikations- und Spezialfunktionsmodule und andere wichtige Anwendungen sehr perfekt.
Eine SPS-Einheit kann gleichzeitig 2 100KHz-Impulse ausgeben.
Der Steuergerät ist mit 7 speziellen Positionierungsanweisungen ausgestattet.
Einschließlich Null-Rücklauf, Absolute-Positionsmessung, absolute oder relative Antrieb und spezielle Impuls-Ausgangssteuerung.
Ausgangspunkte: 16 Punkte.
Stromversorgung: die Basisgerät für das Expansionsmodul zur Stromversorgung.
Ausgangsform: Relais-Ausgang.
Typ des Terminals: Europäisches Terminal.
Gewicht: 0,15 kg.
FX3GC, FX3UC können direkt an die Eingangs- und Ausgangsvergrößerungsgeräte angeschlossen werden, um eine kompakte Erweiterung zu erzielen.
Kann aus 16 Punkten, 32 Punkten des Relais oder Transistoren Eingangs- und Ausgangsmodelle MITSUBISHI FX1N-60MT-ESS/UL wählenDie in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
FX2NC-16E_-T-DS für Endgeräte können zerlegbare Modelle sein. Maximale Eingangs-/Ausgangspunkte: 32 Punkte.
Stromversorgungsspannung: 24VDC.
Eingabepunkte: 16 Punkte.
Ausgangspunkte: 16 Punkte.
Ausgangsart: Transistor (Quelle).
Stromverbrauch: 30 W.
Gewicht (kg):0.65.
Größe (WxHxD) mm:150x90x86.
Mit einer Vielzahl von funktionalen Verlängerungskabeln und speziellen Adaptern,
Sie kann eine hocheffektive Steuerung erreichen.
Die Funktion von FX2N wurde stark gestärkt und verbessert.
Hochgeschwindigkeitsbetrieb.
Grundlegende Anweisungen: 0,065 s/ Anweisung.
Anwendungsanweisung: 0,642 s/ Anweisung.
Großkapazitätsspeicher.
64000 Schritte im Programmspeicher.
Flash-Speicherpatrone mit Programmübertragungsfunktion MITSUBISHI FX1N-60MT-ESS/UL.
Authentifizierung.
Entsprechende EN- und UL/cUL-Authentifizierung.
Schneller und effizienter. Unterstützt Hochgeschwindigkeitssteuerung und Netzwerkkommunikation und hat die Funktion der Datenerfassung.
Hochgeschwindigkeit, große Kapazität, Multifunktionsmaschine.
FX3U unterstützt Hochgeschwindigkeitsverarbeitung, CC-Link-Kommunikation, Netzwerkkommunikation, analoge Steuerung und fortschrittliches Positionierungssystem.
mit einer Leistung von mehr als 50 W und einer Leistung von mehr als 50 W,
Kann einer Vielzahl von Feldbedürfnissen entsprechen, die Nutzung seiner Skalierbarkeit und Flexibilität, um den Anwendungsbereich des Steuerungssystems zu erweitern.
Mikroprogrammierbare Steuerung der dritten Generation.
Hohe Geschwindigkeit, hohe Effizienz, hohe Leistung, große Kapazität und neue Funktionen.
Eingebaut in Hochgeschwindigkeitsverarbeitung und Positionierung.
Kontrollpunkte:Eingabe- und Ausgabepunkte: 64 Punkte.
Eingabepunkte: 32 Punkte.
Spezifikation des Eingangs: Leckart.
Ausgangspunkte: 32 Punkte.
Ausgangsform: Transistorausgang (Abfluss).
Stromverbrauch: 11 W.
Gewicht: 0,3 kg.
Umriss: 59,7 x 90 x 87 mm.
Hard und kompaktes Steuergerät der dritten Generation.
Verbindungsart Eingangs- und Ausgangstyp Provinzanschluss.
Das höchste Niveau der Branche an Hochgeschwindigkeitsverarbeitung und Positionierung sowie andere integrierte Funktionen wurden erheblich gestärkt.
Die hohen Kosten der Raumfahrtmodelle der Provinz.
FX3UC in der Provinz der Raumfahrt, die Provinz auch stark die Verbindung von Hochgeschwindigkeitsverarbeitung und Positionierung und andere eingebaute Funktionen gestärkt.
Der Host ist in einer DC24V-Stromversorgung, der Steckverbinder-Eingangs- und Ausgangsform des Transistorausgangs, aufgebaut.
Zusätzlich kann je nach Produktmix auch Netzwerkkommunikation, analoge Steuerung, Datenerfassung und andere Funktionen FX1N-60MT-ESS/UL erreicht werden.
Mikroprogrammierbare Steuerung der dritten Generation.
Anschlussart kann Platz sparen, Provinzverkabelung FX1N-60MT-ESS/UL.
Eingebaut in Hochgeschwindigkeitsverarbeitung und Positionierung.
Ultra kleine Größe, Kontrollpunkte auf 256 Punkte.
Bau von 384 Fern-I/O-Punkten für CC-Link.
Haupteinheiten | |
Nicht mehr in Verkehr gebrachte Produkte | Vorschlag für einen Ersatz |
Der Wert der Ausrüstung ist zu messen. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse darf nicht überschreiten: |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verpackung ist zu messen. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse darf nicht überschreiten den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Höchstwerten. |
Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Waren ist zu berücksichtigen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert des Zinssatzes ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse darf nicht überschreiten: |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert des Zertifikats ist zu messen, sofern der Zertifikatswert nicht überschritten ist. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Zertifikate wird auf die Zertifikate für die Zertifizierung der Zertifizierungsstellen angewendet. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Der Wert des Zertifikats ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse darf nicht überschreiten: |
Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführten Verbriefungskosten ist zu berücksichtigen. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse darf nicht überschreiten den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Höchstwerten. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen ist zu berücksichtigen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen wird auf der Liste der Verbrennungsmengen angegeben. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 angegebenen Verbrennungsmengen ist zu berücksichtigen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 aufgeführt sind. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist der Wert der Verbrennungsmenge. | Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Zertifikate wird auf die Zertifikate für die Zertifizierung der Zertifizierungsstellen angewendet. |
Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen ist zu messen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 aufgeführt sind. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
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