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Produktdetails:
Zahlung und Versand AGB:
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Produktbezeichnung: | PLC | Modell: | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
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Spannung: | 24VDC | Ausgabe: | 5-30 VDC |
Macht: | 6W maximal | Herkunftsland: | JAPAN |
Hervorheben: | Ethernet plc-Prüfer,industrielle Automatisierung unter Verwendung plc |
Mitsubishi FX2N FX2N-80MT-ESS/U PLC 8000 Schritte Programmkapazität PLC Programmierbare Logiksteuerung
MITSUBISHI FX2N-80MT-ESS/UL Produktinformationen und technische Parameter:
Marke: MITSUBISHI
Bezeichnung: PLC
Modell: FX2N-80MT-ESS/UL
Maximale Eingabe-/Ausgabepunkte: 80 Punkte.
Versorgungsspannung: 100 - 240 VAC.
Eingabepunkte: 40 Punkte.
Ausgangspunkte: 40 Punkte.
Ausgangsart: Transistor (Quelle).
Stromverbrauch: 70VA.
Gewicht (kg):1.2.
Größe (WxHxD) mm:285x90x87.
Entwickelt eine Reihe von speziellen Funktionsmodulen, um die Bedürfnisse verschiedener - analoger I/O, Hochgeschwindigkeitszähler - zu erfüllen.
Die Positionsaufnahme zur Erreichung der 16-Achse, des Pulsausgangs oder für das J- und K-Typ-Thermokoppl oder den Pt-Sensor entwickelte das Temperaturmodul.
Für jede FX2n-Hauptgeräte können insgesamt 8 spezielle Funktionsmodule konfiguriert werden.
Anmerkungserfassungsfunktion, Komponentenanmerkung kann im Programmregister erfasst werden.
Online-Programm-Editor, online ändern Sie das Programm nicht die Arbeitszeit zu verlieren oder Produktionsbetrieb zu stoppen.
RUN/STOP-Schalter, der auf dem Schaltflächen-/Stoppschalter läuft, einfach zu bedienen.
Fernwartung, Fernprogrammierungssoftware kann Programme und Daten über Modemkommunikation überwachen, hochladen oder deinstallieren
Passwortschutz, mit einem achtstelligen Passwort, um Ihr Programm zu schützen.
Die Uhrfunktion und die Stundenzählerfunktion haben alle PLC FX2N einen Echtzeit-Uhrstandard.
Kontinuierliche Scanfunktion zur Festlegung des Betriebszyklus für die Anwendung der Kontinuierlichen Scanzeit.
Eintrittsfilter Anpassung Funktion, können Sie den Eingabefilter verwenden, um das Eingabesignal zu glätten (in der Basis-Einheit x000 bis x017).
Gesamtpunkt: 30 Punkte.
Haupteinheiten | |
Nicht mehr in Verkehr gebrachte Produkte | Vorschlag für einen Ersatz |
Der Wert der Ausrüstung ist zu messen. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse darf nicht überschreiten: |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verpackung ist zu messen. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse darf nicht überschreiten den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Höchstwerten. |
Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Waren ist zu berücksichtigen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert des Zinssatzes ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse darf nicht überschreiten: |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert des Zertifikats ist zu messen, sofern der Zertifikatswert nicht überschritten ist. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Zertifikate wird auf die Zertifikate für die Zertifizierung der Zertifikate angewendet. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Der Wert des Zertifikats ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse darf nicht überschreiten: |
Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführten Verbriefungskosten ist zu berücksichtigen. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse darf nicht überschreiten den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Höchstwerten. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen ist zu berücksichtigen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen wird auf der Liste der Verbrennungsmengen angegeben. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 angegebenen Verbrennungsmengen ist zu berücksichtigen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 aufgeführt sind. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist der Wert der Verbrennungsmenge. | Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Zertifikate wird auf die Zertifikate für die Zertifizierung der Zertifikate angewendet. |
Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen ist zu messen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 aufgeführt sind. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
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