|
|
Vertrieb & Support 86-755-25020661
Referenzen - Email Select LanguageEnglish
French
German
Italian
Russian
Spanish
Portuguese
Dutch
Greek
Japanese
Korean
Indonesian
Bengali
|
Produktdetails:
Zahlung und Versand AGB:
|
Produktbezeichnung: | PLC | Modell: | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
---|---|---|---|
Spannung: | 24VDC | Ausgabe: | 5-30 VDC |
Macht: | 6W maximal | Herkunftsland: | JAPAN |
Hervorheben: | Ethernet plc-Prüfer,industrielle Automatisierung unter Verwendung plc |
FX3GC-32MT/DSS PLC Programmierbare Logiksteuerung Mitsubishi FX3GC-32MT/DSS - PLC FX3GC Basisgerät 24 V Gleichspannung
MITSUBISHI FX3GC-32MT/DSS Produktinformationen und technische Parameter:
Marke: MITSUBISHI
Bezeichnung: PLC
Modell: FX3GC-32MT/DSS
Ein- und Ausgangspunkte: 32 Punkte.
Stromversorgung: DC24V.
Eingabepunkte: 16 Punkte.
Eingabespezifikationen: Abfluss/Quelle.
Ausgangspunkte: 16 Punkte.
Ausgangsform: Transistorausgang (Quelle).
Stromverbrauch: 8 W.
Gewicht: 0,2 Kilo.
Umriss: 34x90x87 mm.
Das ist ein Ultra-Kompakts.
Grundeinheit: 32.
FX3GC ist ein Steckverbinder für kompakte Steuergeräte,
Bei der gleichen Leistung mit dem FX3GA/FX3G kann auch der Provinzanschluss Platz sparen.
Kompaktes Standardmodell der dritten Generation.
Verbindungsart Provinzraum und Provinzanschluss.
Geeignet für die Kleinkontrollen mit hohen Kosten.
Steuerpunkte auf 128 Punkte, die Verwendung von CC-Link Fern-E/A kann maximal 256 Punkte steuern.
N Produktdetails
Eingebaut in CPU, Stromversorgung, Eingang und Ausgang.
Ein- und Ausgangsteile des Steckers, Funktionen der FX3-Serie zur Verdichtung der inneren Kondensation des Körpers.
Ein- und Ausgangspunkte: 32 Punkte.
Haupteinheiten | |
Nicht mehr in Verkehr gebrachte Produkte | Vorschlag für einen Ersatz |
Der Wert der Ausrüstung ist zu messen. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse darf nicht überschreiten: |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verpackung ist zu messen. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse darf nicht überschreiten den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Höchstwerten. |
Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Waren ist zu berücksichtigen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert des Zinssatzes ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse darf nicht überschreiten: |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert des Zertifikats ist zu messen, sofern der Zertifikatswert nicht überschritten ist. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Zertifikate wird auf die Zertifikate für die Zertifizierung der Zertifizierungsstellen angewendet. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Der Wert des Zertifikats ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse darf nicht überschreiten: |
Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführten Verbriefungskosten ist zu berücksichtigen. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse darf nicht überschreiten den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Höchstwerten. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen ist zu berücksichtigen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen wird auf der Liste der Verbrennungsmengen angegeben. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 angegebenen Verbrennungsmengen ist zu berücksichtigen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 aufgeführt sind. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist der Wert der Verbrennungsmenge. | Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Zertifikate wird auf die Zertifikate für die Zertifizierung der Zertifizierungsstellen angewendet. |
Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen ist zu messen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 aufgeführt sind. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die Bedingungen:
Wir liefern weltweit und akzeptieren T/T und Paypal.
Alle Artikel sind vorbehaltlich der Verfügbarkeit und bestehen unsere Qualitätssicherung Tests und Inspektionen.
Umschlagzeit:
Die Standard-Auftragsabwicklung dauert 1-2 Werktage plus die gewählte Versandmethode.
Überstürzungs- und außerhalb der Arbeitszeiten verfügbar gegen Aufpreis
Verpackung und Handhabung:
Die Artikel werden für den Schutz in maßgeschneiderten Versandkartons verpackt.
Versand:
Wir versenden weltweit mit UPS, FedEx, DHL oder LKW-Fracht, wenn nötig.
Anrufen Sie einen anderen Versanddienst als den aufgelisteten.
Internationale Kunden sind für alle Zollgebühren, Mehrwertsteuer und sonstigen Gebühren verantwortlich, die von ihren
die jeweiligen Länder.
Kontaktperson:Suki
E-Mail:wtl2502keji@163.com
Skype: wTL2502
Tel: +86-13268302140
Ansprechpartner: Mila
Telefon: 86-15080650876