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Produktdetails:
Zahlung und Versand AGB:
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Produktbezeichnung: | PLC | Modell: | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten ist zu berücksichtigen. |
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Spannung: | 24VDC | Ausgabe: | 5-30 VDC |
Macht: | 6W maximal | Herkunftsland: | JAPAN |
Hervorheben: | Ethernet plc-Prüfer,industrielle Automatisierung unter Verwendung plc |
Mitsubishi PLC Programmierbare Logiksteuerung FX5UC-32MT/DSS (DC5V Leistung): 720mA.
Die Situation | Neues |
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Gewicht (kg) | 0.2 |
Unsere Teilnummer | Der Wert der Verbrennung wird in der Tabelle 1 angegeben. |
Höhe (mm) | 90 |
Breite (mm) | 42.1 |
Tiefe (mm) | 83 |
Marke | Mitsubishi |
Herstellerreihe | Der Wert der Verbriefung |
Herstellerbereich | FX-Reihe |
Anzahl der Eingänge | 16 |
Zahl der Ausgänge | 16 |
Eingabetyp | 24 VDC-Sink/Quelle |
MITSUBISHI FX5UC-32MT/DSS Produktinformationen und technische Parameter:
Marke: MITSUBISHI
Bezeichnung: PLC
Modell: FX5UC-32MT/DSS
Funktion: CPU-Modul.
Ein- und Ausgangspunkte: 32 Punkte.
Leistung (DC5V): 720 mA.
Leistungskapazität (DC24V Betriebsstrom): 500mA.
Eingangs- / Ausgangsmodus: Gleichstrom-Eingang (Abfluss / Quelle) / Transistor (Quelle).
Eingabepunkte: 16 Punkte.
Ausgangspunkte: 16 Punkte.
Das Erweiterungsmodul ist kompakter und für kleine Geräte geeigneter.
Kleiner Körper mit vielen Funktionen.
Das FX5UC kann an das Erweiterungsmodul angeschlossen werden, kompakt und bequem,
Geeignet für alle Arten kleiner Geräte.
Durch das Rich-Conversion-Modul
Kann die Erweiterungsvorrichtungen FX5 und FX3 frei anschließen.
Gesamtzahl der Eingabe- und Ausgabepunkte: 8 Punkte.
Modell | Des. | Macht | Altes Modell |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | eingebauter 6 Eingang / 4 Relais-Ausgang | AC100~240V | Der Wert des Zertifikats ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | mit integriertem 6 Eingangs/4 Ausgang Transistor | AC100~240V | Der Wert des Zinssatzes wird nach Maßgabe des Zinssatzes des Zinssatzes berechnet. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | eingebauter 8 Eingang / 6 Relais Ausgang | AC100~240V | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu berücksichtigen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | mit integriertem Transistor mit 8 Eingangs-/6 Ausgangsausgang | AC100~240V | Der Wert des Zinssatzes ist zu berücksichtigen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | eingebauter 12 Eingang / 8 Relais-Ausgang | AC100~240V | Der Wert des Zertifikats ist zu messen, sofern der Zertifikatswert nicht überschritten ist. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Einheit für die Anpassung an die Anwendungen der Position 8421 | AC100~240V | Der Wert des Zinssatzes für die Zinsspanne ist zu berücksichtigen. |
Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen ist zu messen. | eingebauter 16 Eingang / 14 Relais-Ausgang | AC100~240V | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen ist der Wert der Verbrennungsmenge. | Einheit für die Verwendung in der Elektrotechnik | AC100~240V | Der Wert des Zinssatzes wird nach Maßgabe des Zinssatzes des Zinssatzes berechnet. |
Haupteinheiten | |
Nicht mehr in Verkehr gebrachte Produkte | Vorschlag für einen Ersatz |
Der Wert der Ausrüstung ist zu messen. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse darf nicht überschreiten: |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verpackung ist zu messen. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse darf nicht überschreiten den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Höchstwerten. |
Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Waren ist zu berücksichtigen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert des Zinssatzes ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse darf nicht überschreiten: |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert des Zertifikats ist zu messen, sofern der Zertifikatswert nicht überschritten ist. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Zertifikate wird auf die Zertifikate für die Zertifizierung der Zertifizierungsstellen angewendet. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Der Wert des Zertifikats ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse darf nicht überschreiten: |
Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführten Verbriefungskosten ist zu berücksichtigen. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Erzeugnisse darf nicht überschreiten den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Höchstwerten. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen ist zu berücksichtigen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen wird auf der Liste der Verbrennungsmengen angegeben. | Der Wert der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 angegebenen Verbrennungsmengen ist zu berücksichtigen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 aufgeführt sind. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist der Wert der Verbrennungsmenge. | Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Zertifikate wird auf die Zertifikate für die Zertifizierung der Zertifizierungsstellen angewendet. |
Der Wert der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verbrennungsmengen ist zu messen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 aufgeführt sind. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
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