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Produktdetails:
Zahlung und Versand AGB:
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Modell 1: | MR-J2S-20A-S011 | Modell 2: | MR-J2S-40A-S011 |
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Modell 3: | MR-J2S-70A-S011 | Modell 4: | MR-J2S-100A-S011 |
Modell 5: | MR-J2S-200A-S011 | Die Situation: | Neues |
Markieren: | Servobewegungsverstärker,linearer Servoverstärker |
Mitsubishi DRIVE AC Servo Verstärker J2-Super Serie MR-J2S-70A-S011
I.Schnelle Ausführungen:
Umwelt | Die Situation | ||||
mit einer Leistung von mehr als 50 kVA | Servomotor | ||||
Umgebungstemperatur
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In Betrieb
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°C
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0 bis 55 (nicht zum Einfrieren) | 0 bis 40 (nicht zum Einfrieren) | |
°F | 32 bis 131 (nicht zum Einfrieren) | 32 bis 104 (nicht einfrieren) | |||
Auf Lager | °C | 20 bis 65 (nicht zum Einfrieren) | 15 bis 70 (nicht zum Einfrieren) | ||
°F | 4 bis 149 (nicht zum Einfrieren) | 5 bis 158 (nicht zum Einfrieren) | |||
Umgebungsfeuchtigkeit
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In Betrieb | 90% RH oder weniger (nicht kondensierend) |
80% RH oder weniger (nicht kondensierend)
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Auf Lager | 90% RH oder weniger (nicht kondensierend) | ||||
Umgebung | Innerhalb von Gebäuden (ohne direktes Sonnenlicht) frei von ätzenden Gasen, brennbaren Gasen, Ölnebeln, Staub und Schmutz | ||||
Höhenstand
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Max. 1000 m (3280 ft) über dem Meeresspiegel | ||||
(Anmerkung) Vibration
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[m/s2]
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5.9 oder weniger |
HC-KFS-Serie
HC-MFS-Serie
HC-UFS13 bis 73
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X/Y: 49 | |
HC-SFS81
HC-SFS52 bis 152
HC-SFS53 bis 153
HC-RFS-Serie
HC-UFS 72/152
|
X/Y: 24.5
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||||
HC-SFS121/201
HC-SFS202/352
HC-SFS203/353
HC-UFS202 bis 502
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X: 24.5
Y: 49
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||||
HC-SFS301
HC-SFS502 bis 702
|
X: 24.5
Y: 29.4
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||||
HA-LFS11K2 bis 22K2 |
X: 117
Y: 29.4
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||||
[ft/s2] | 19.4 oder weniger |
HC-KFS-Serie
HC-MFS-Serie
HC-UFS 13 bis 73
|
X/Y: 161 | ||
HC-SFS81
HC-SFS52 bis 152
HC-SFS53 bis 153
HC-RFS-Serie
HC-UFS 72/152
|
X/Y: 80 | ||||
HC-SFS121/201
HC-SFS202/352
HC-SFS203/353
HC-UFS202 bis 502
|
X: 80
Y: 161
|
||||
HC-SFS301
HC-SFS502 bis 702
|
X: 80
Y: 96
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||||
HA-LFS11K2 bis 22K2
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X: 38
Y: 96
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IV.Kapazitorentladungszeit
mit einer Leistung von mehr als 50 kVA |
Zeit der Entladung [min]
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Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
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1 |
Die Prüfungen werden in der Regel im Rahmen der Prüfungen durchgeführt.
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2 |
MR-J2S-70A bis 350A | 3 |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen.
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5 |
MR-J2S-11KA | 4 |
MR-J2S-15KA | 6 |
MR-J2S-22KA | 8 |
V.Gleiche Modelle:
MRJ2S20CPEG
MRJ2S40CPEG
MRJ2S60CPEG
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zu entnehmen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Bereitstellung der erforderlichen Daten.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungen.
MDS-B-SVJ2-01
MDS-B-SVJ2-03
MDS-B-SVJ2-04
MDS-B-SVJ2-06
MDS-B-SVJ2-10
MDS-B-SVJ2-20
MDS-B-SVJ2-07
MDS-D-SVJ3-01NA
MDS-D-SVJ3-02NA
MDS-D-SVJ3-07NA
MDS-D-SVJ3-10NA
MDS-D-SVJ3-20NA
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben.
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
Die Angabe des Zustands des Zustands des Zustands der Zustände ist in der Angabe des Zustands der Zustände zu ermitteln.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
MR-J2S-40CP-EG
Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.
NR-J2S-60A-PF
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
MR-J2S-40CP1
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I Nummer 2 zu finden.
MR-J2S-10CP1
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungsfähigkeit.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungen.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Bereitstellung der erforderlichen Daten.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.
MR-J2S-100B-RT
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt.
Die Bezeichnung des Herstellers ist die Bezeichnung des Herstellers.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen mit einem Fahrzeugvertrieb.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [3] erfasst.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
MR-J2S-200A-PM070
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Bereitstellung der erforderlichen Daten.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten sind nicht zu entnehmen.
Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt.
Die Bezeichnung der Beförderung ist die Beförderung der Beförderungsbeförderung.
Die Angabe der Anschrift ist in der Anschrift "A" zu finden.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungsfähigkeit.
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags ist in der Angabe des Antrags zu entnehmen.
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [2] erfasst.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 der Kommission zu entnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen.
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [3] erfasst.
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht.
Die Bezeichnung des Herstellers ist nicht bekannt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
MR-J2S-40A
MR-J2S-40B
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht.
MR-J2S-60B
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
MR-J2S-100A
MR-J2S-100B
MR-J2S-200A
MR-J2S-200B
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.
MR-J2S-500A
Die Bezeichnung des Herstellers ist:
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.
Die Bezeichnung der Beförderung ist der Beförderungsbeförderungsbeförderung.
Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht.
Die Angabe des Zulassungsdatums
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
MR-J3-40B
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
Die Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 enthalten.
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
MR-J3-500A
Die Angabe des Zulassungsdatums ist nicht erforderlich.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
Kontakt:
Shenzhen Wisdomlong Technology CO., LTD.
[Honeywell]Modul DCS/PLC und Drucktransmitter
[Yamatake] Schalter und Drucksender
[AB](AB/Rockwell) 17er und 2711er PLC
[ABB]Modul DCS&PLC
[Yokogawa]Drucktransmitter
Modul DCS und PLC
[GE/Fanuc]IC69 Serie,PLC
[Modicon]Modul DCS und PLC
[Emerson/Delta V]Modul DCS und PLC
(Fisher, Rosemount, Siemens, Mitsubishi, Yaskawa, SICK, NORGREN, Phoenix, Foxboro, Omron, Oilgear...)
Ansprechpartner: Suki
Telefon: 86-13268302140