YASKAWA AC SERVO MOTOR 0,91A 3000RMP Industrieller Servomotor SGMAH-01A1F-AP41
| Marke/Hersteller | Yaskawa Elektro |
| Modell | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
| Art der Ware | Wechselstromservomotor |
| Nennleistung | 100 W |
| Nenndrehmoment 0.318 | Nm |
| Nenngeschwindigkeit | 3000 Dreh/min |
| Stromversorgungsspannung | 200 VAC |
| Nennstrom | 0.91 Ampere |
Andere übergeordnete Erzeugnisse
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
| Der Begriff "SGMAH-01A1A-SM11" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 geändert. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. |
| Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht. |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
| Der Begriff "SGMAH-01AAA41" wird in Anhang II aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht. |
| Der Begriff "SGMAH-01AAA61" ist nicht mehr gültig. |
| Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht für die Zulassung. |
| SGMAH-01AAACH |
| SGMAH-01AAAG761 + SGDM-01ADA |
| Der Begriff "SGMAH-01AAAH12C" wird nicht verwendet. |
| Der Begriff "SGMAH-01AAAH161" |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
| Der Begriff "SGMAH-01BBABC" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert. |
| Der Begriff "SGMAH-01BBA-TH12" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert. |
| SGMAH-02A1A21 |
| Der Begriff "SGMAH-02A1A61D-0Y" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 zu verstehen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |