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Produktdetails:
Zahlung und Versand AGB:
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Eingabe: | 21.7A 3PH 200-230vAC 50/60Hz | Ausgabe: | 28A 170v 0-360Hz |
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Stromversorgung: | 3-phasiges 400VAC. | Teilnummer: | MR-J3-500B |
Marke: | Mitsubishi | Nennspannung: | Wechselstrom mit 170 bis 253 V |
Anschlusswerte: | 5.0kw | Aktuelles Rating: | 44A |
Versorgungsspannung: | Wechselstrom mit 200 bis 230 V | ||
Markieren: | Wechselstromservosatz,AC Servo Antrieb |
5.0kw 200VAC Mitsubishi AC-Servoverstärker MELSERVO-J3 Serie MR-J3-500B
Detaillierte Produktbeschreibung
Marke/Hersteller | Mitsubishi Electric |
Modell | Die Angabe des Zulassungsdatums ist nicht erforderlich. |
Art der Ware | AC-Servoantrieb |
Produktpalette | MELSERVO MR-J3-Serie |
Leistungsbewertung | 5 kW |
Eingabe | 21.7A 3PH 200-230vAC 50/60 Hz |
Ausgabe | 28A 170V 0-360Hz |
Spezifikation
ERE Lagerbestand Nr. 30985 | Marke/Hersteller Mitsubishi | Nummer des HerstellersMR-J3-500B |
Typ des ProduktsServoverstärker | Phase 3 | SteuerungsfunktionSinewellen-PWM-Steuerung;Stromsteuerung |
Versorgungsspannung 200 bis 230 V ac | Leistungsbewertung 44 A | Nennspannung 170 bis 253 V ac |
Breite 130 mm | Tiefe 200 mm | Höhe 250 mm |
Simulatorartikel, den wir liefern können:
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. |
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
NR-J2S-60A-PF |
Die Angabe des Zustands des Zustands des Zustands der Zustände ist in der Angabe des Zustands der Zustände zu ermitteln. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
MR-J2S-40CP1 |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in der Angabe des Zulassungsdatums anzugeben, wenn der Zulassungsdatum nicht überschritten ist. |
MR-J2S-40CP-EG |
MR-J2S-10CP1 |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungsfähigkeit. |
Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I Nummer 2 zu finden. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 der Kommission zu entnehmen. |
MDS-B-SVJ2-07 |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen. |
MDS-D-SVJ3-01NA |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [3] erfasst. |
MDS-D-SVJ3-02NA |
MR-J2S-100B-RT |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt. |
MDS-D-SVJ3-07NA |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
MDS-B-SVJ2-01 |
MDS-D-SVJ3-10NA |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
MDS-B-SVJ2-03 |
MDS-D-SVJ3-20NA |
Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt. |
MDS-B-SVJ2-04 |
Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungsfähigkeit. |
MDS-B-SVJ2-06 |
Die Bezeichnung des Herstellers ist die Bezeichnung des Herstellers. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags ist in der Angabe des Antrags zu entnehmen. |
MDS-B-SVJ2-10 |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen mit einem Fahrzeugvertrieb. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [2] erfasst. |
MDS-B-SVJ2-20 |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [3] erfasst. |
Shenzhen Wisdomlong Technology CO., LTD.
Kontaktperson:Suki
E-Mail:wtl2502keji@163.com
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