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Produktdetails:
Zahlung und Versand AGB:
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Marke: | Yasakawa | Modell: | SGDM-04FDA |
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Herkunftsort: | Japan | Typ: | Servopack |
Leistung (w): | 40kw | nput Volatge: | 200 bis 230 V |
Eingabefrequenz: | 50/60 Hz | Eingegebener pH: | 1 |
Hervorheben: | elektrischer Servo-Antrieb,AC Servo Antrieb |
Industrieller elektrischer Servoantrieb Yaskawa 0,4KW Eingang 50/60hz SERVOPACK SGDM-04FDA
Schnelle Details
Modellnummer: SGDM-04FDA
Eintrittsspannung: 200-230 V
Eingangs-AMPS: 5.5
Eingangsfrequenz: 50/60HZ
Eingangs-PH: 1
Ausgangsleistung: 400 W
Ausgangsspannung: 0-230 V
Ausgangs-AMPS:2.8
Herkunftsort: Japan
Wirksamkeit: IE 1
Die Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe anzugeben. |
SGDM-01ADA |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 525/2014 enthalten sind. |
Die Angabe der Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu entnehmen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
SGDM-02ADA |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 enthalten sind. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Zulassung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
Die Ausrüstung ist in Form von einem Schnittwerk mit einem Schnittwerk mit einem Schnittwerk. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] enthalten. |
SGDM-04ADA |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Produkte. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
SGDM-04ADAY360 |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden. |
Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen. |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. |
Der Ausgang ist nicht zu erreichen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten. |
Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
SGDM-08ADA |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
SGDM-10ADA |
Die in Absatz 1 genannte Angabe wird nicht angewendet. |
Die Industrial Ethernet RJ45-Anschlüsse von TE bieten ein robustes Design für den Einsatz in Industrie-Ethernet-Anwendungen und sind mit einer robusten und schnellen Endtechnologie ausgestattet.die gemeinsame Kernkonstruktion des Unternehmens in der RJ45 Modular Plug Series nutztDiese Lösung kann ohne Werkzeuge im Feld angewendet werden und reduziert die Installationszeit und -kosten erheblich.einschließlich IP20Die Variante 14 ist in einer Kunststoff- oder Metallhülle erhältlich.und mit seiner robusten Endtechnologie ermöglicht eine schnelle und flexible Feldinstallation, die härteren industriellen Umgebungen wie Schocks standhält, Vibration oder Temperatur.
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Ansprechpartner: Mila
Telefon: +86 15080650876