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WISDOMLONG TECHNOLOGY CO.,LIMITED ist eine Firma mit Sitz in New York.
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BeschreibungYASKAWA CACR-SR03TZ6SF-ECACR Wechselstrom-Servoantrieb 0,3 kW 15-Bit-Absolute Encoder
| Antriebstyp | CACR Wechselstrom-Servoantrieb |
| Kontrolltyp | Geschwindigkeitsregelung |
| Maximale Motorkapazität | 0.3 kW |
| Anwendung | Für Toyoda |
| Entwurfsrevisionsbefehl | Z |
| Eingabeformular | 6 |
| Verschlüsselung | 15-Bit-Absolute Encoder |
| Anwendbare Motorenreihen | F-Serie |
| Auswahlmöglichkeiten | E |
Yaskawa USAGED-Servomotor der Serie
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USAGED |
Beschreibung |
Hersteller |
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Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgerüstet sind. |
Yashawa |
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Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Die Ausrüstung ist aus einem Stahlwerk bestehend. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Ausrüstungen zu erzeugen. |
Einheitliche Prüfverfahren für die Berechnung der Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge |
Yashawa |
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Ausrüstung für die Beförderung von Fahrzeugen |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Genehmigung erteilt wurde. |
Yashawa |
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Ausrüstung für die Beförderung von Fahrzeugen |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Ausrüstung für die Beförderung von Fahrzeugen |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Ausrüstung. |
Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugklasse nicht mehr als die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllt. |
Yashawa |
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Einheit für die Erfassung von Luftfahrzeugen |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Einheit für die Erfassung von Luftfahrzeugen |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Ausrüstung für die Beförderung von Fahrzeugen |
Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugklasse nicht mehr als die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllt. |
Yashawa |
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Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen. |
USAGED09A22T Wechselstrom 7.6AMP 1500 RPM.85KW |
Yashawa |
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Einheitliche Prüfungen |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Einheit für die Überwachung der Sicherheit |
Dies gilt für alle Fahrzeuge, die in der Kategorie "Fahrzeuge" oder "Fahrzeuge" eingesetzt werden. |
Yashawa |
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Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Daten zu sammeln. |
Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugklasse nicht mehr als die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllt. |
Yashawa |
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Der Ausweis ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Ausrüstung für die Beförderung von Fahrzeugen |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Ausrüstung für die Beförderung von Fahrzeugen |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Ausrüstung für die Beförderung von Fahrzeugen |
Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugklasse nicht mehr als die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllt. |
Yashawa |
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Ausrüstung für die Beförderung von Fahrzeugen |
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist. |
Yashawa |
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Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Ausrüstungen zu erzeugen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
Dies gilt für alle Fahrzeuge, für die die Vorschriften für die Verwendung von Kraftfahrzeugen gelten, und für alle Fahrzeuge, für die die Vorschriften für Kraftfahrzeuge gelten. |
Yashawa |
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Einheit für die Überwachung der Luftfahrt |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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USAGED-13A22K |
USAGED13A22K Wechselstrom 1.3KW 11,7AMP 1500 RPM |
Yashawa |
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Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Daten zu erhalten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Der Ausweis ist in Anhang I zu entnehmen. |
Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugklasse nicht mehr als die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Fahrzeuge umfasst. |
Yashawa |
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Der Ausweis ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden. |
Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugklasse nicht mehr als die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 vorgesehenen Fahrzeuge umfasst. |
Yashawa |
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USAGED-13AS2K |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Der Ausweis ist zu ändern. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Der Ausweis ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Einheitliche Prüfungen |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Ausgewählte Zulassungsverfahren |
Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugklasse nicht mehr als die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllt. |
Yashawa |
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Ausrüstung für die Erstellung von |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Anforderungen der Nummer 1 Buchstabe b gelten. |
Yashawa |
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Ausrüstung für die Erstellung von Modellen |
USAGED20A22K Wechselstrom 19AMP 1,8 kW 1500 RPM |
Yashawa |
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Einheitliche Prüfungen |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind, und für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Yashawa |
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Ausrüstung für den Betrieb von Kraftfahrzeugen |
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die Berechnung der Leistung von Kraftfahrzeugen. |
Yashawa |
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Ausrüstung für die Erstellung von Produkten |
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die Einführung von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgerüstet sind. |
Yashawa |
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USAGED-20-HS11 |
Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugklasse nicht mehr als die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Klassen umfasst. |
Yashawa |
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Die in Absatz 1 genannte Bezeichnung gilt nicht. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Ausrüstung für die Beförderung von Fahrzeugen |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Yashawa |
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Ausgewählte Zulassungsverfahren |
Die Ausrüstung ist in der Regel mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist. |
Yashawa |
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Der Ausweis ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu finden. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgenommen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Einheit für die Erfassung von Daten |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Einheit für die Erfassung von Luftfahrzeugen |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Erzeugnisse. |
Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 5 kW nicht mehr als 5 kW haben. |
Yashawa |
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Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Ausrüstung für die Verarbeitung von Luftfahrzeugen |
USAGED30A22K 26AMP 1500RPM 2,9KW 18,6NM |
Yashawa |
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Ausrüstung für die Verarbeitung von Luftfahrzeugen |
Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 100 kW ausgestattet sind. |
Yashawa |
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Ausrüstung für die Verarbeitung von Luftfahrzeugen |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Ausrüstung für die Verarbeitung von Schadstoffen |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgerüstet sind. |
Yashawa |
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Ausrüstung für die Verarbeitung von Luftfahrzeugen |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Anforderungen zu erfüllen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Ausnahme für die Ausrüstung für die Beförderung |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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USAGED-30YRW11 |
Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 100 kW ausgestattet sind. |
Yashawa |
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Der Ausweis ist in Anhang I zu entnehmen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Ausrüstung für die Verarbeitung von Schadstoffen |
Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugklasse nicht mehr als die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllt. |
Yashawa |
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USAGED-44AS2K |
USAGED44AS2K 4.4KW 1500 RPM 33AMP |
Yashawa |
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USAGED-44AS2KE |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Ausnahme für: |
Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugklasse nicht mehr als die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllt. |
Yashawa |
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Der Ausweis ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden. |
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist. |
Yashawa |
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Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Der Ausweis ist in Anhang I zu entnehmen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
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Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht. |
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist. |
Yashawa |
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| Yasakawa Motor, Fahrer SG- |
| Mitsubishi Motor HC, HA, |
| Westinghouse-Module 1C, 5X- |
| - Ich bin nicht derjenige. |
| Honeywell TC, TK... |
| GE Module IC - |
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