|
|
Vertrieb & Support 86-755-25020661
Referenzen - Email Select LanguageEnglish
French
German
Italian
Russian
Spanish
Portuguese
Dutch
Greek
Japanese
Korean
Indonesian
Bengali
|
Produktdetails:
Zahlung und Versand AGB:
|
Marke: | YASKAWA | Herkunftsland: | Japan |
---|---|---|---|
Die Situation: | Neues Original | Gewährleistung: | 1 Jahre |
Lieferzeit: | 3-5 Arbeitstage | Versandgewicht: | 3 Kilo |
Verbrauch: | CACR-SR03TZ6SF-E | Versanddauer: | DHL / FEDEX / UPS / TNT |
Hervorheben: | Industrieller Wechselstromservomotor,Elektromagnetischer Bremsinduktions-Motor,CACR-SR03TZ6SF-E Servo-Antrieb |
Kontaktperson:
Lumi
Telefon: +86-14775061220
WhatsApp: +86-14775061220
Wirchat: für immer_12-20_
Tel: +86-755-25020661
Fax: +86-755-25020662
WISDOMLONG TECHNOLOGY CO.,LIMITED ist eine Firma mit Sitz in New York.
Email: weitianlong23e@163.com
Adresse: 23E Block B, Lushan Building, Chunfeng Road, Bezirk Luohu, Shenzhen,518001China.
BeschreibungYASKAWA CACR-SR03TZ6SF-ECACR Wechselstrom-Servoantrieb 0,3 kW 15-Bit-Absolute Encoder
Antriebstyp | CACR Wechselstrom-Servoantrieb |
Kontrolltyp | Geschwindigkeitsregelung |
Maximale Motorkapazität | 0.3 kW |
Anwendung | Für Toyoda |
Entwurfsrevisionsbefehl | Z |
Eingabeformular | 6 |
Verschlüsselung | 15-Bit-Absolute Encoder |
Anwendbare Motorenreihen | F-Serie |
Auswahlmöglichkeiten | E |
Yaskawa USAGED-Servomotor der Serie
USAGED |
Beschreibung |
Hersteller |
Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgerüstet sind. |
Yashawa |
Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Die Ausrüstung ist aus einem Stahlwerk bestehend. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Ausrüstungen zu erzeugen. |
Einheitliche Prüfverfahren für die Berechnung der Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge |
Yashawa |
Ausrüstung für die Beförderung von Fahrzeugen |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Genehmigung erteilt wurde. |
Yashawa |
Ausrüstung für die Beförderung von Fahrzeugen |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Ausrüstung für die Beförderung von Fahrzeugen |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Ausrüstung. |
Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugklasse nicht mehr als die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllt. |
Yashawa |
Einheit für die Erfassung von Luftfahrzeugen |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Einheit für die Erfassung von Luftfahrzeugen |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Ausrüstung für die Beförderung von Fahrzeugen |
Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugklasse nicht mehr als die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllt. |
Yashawa |
Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen. |
USAGED09A22T Wechselstrom 7.6AMP 1500 RPM.85KW |
Yashawa |
Einheitliche Prüfungen |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Einheit für die Überwachung der Sicherheit |
Dies gilt für alle Fahrzeuge, die in der Kategorie "Fahrzeuge" oder "Fahrzeuge" eingesetzt werden. |
Yashawa |
Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Daten zu sammeln. |
Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugklasse nicht mehr als die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllt. |
Yashawa |
Der Ausweis ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Ausrüstung für die Beförderung von Fahrzeugen |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Ausrüstung für die Beförderung von Fahrzeugen |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Ausrüstung für die Beförderung von Fahrzeugen |
Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugklasse nicht mehr als die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllt. |
Yashawa |
Ausrüstung für die Beförderung von Fahrzeugen |
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist. |
Yashawa |
Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Ausrüstungen zu erzeugen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
Dies gilt für alle Fahrzeuge, für die die Vorschriften für die Verwendung von Kraftfahrzeugen gelten, und für alle Fahrzeuge, für die die Vorschriften für Kraftfahrzeuge gelten. |
Yashawa |
Einheit für die Überwachung der Luftfahrt |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
USAGED-13A22K |
USAGED13A22K Wechselstrom 1.3KW 11,7AMP 1500 RPM |
Yashawa |
Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Daten zu erhalten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Der Ausweis ist in Anhang I zu entnehmen. |
Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugklasse nicht mehr als die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Fahrzeuge umfasst. |
Yashawa |
Der Ausweis ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden. |
Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugklasse nicht mehr als die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 vorgesehenen Fahrzeuge umfasst. |
Yashawa |
USAGED-13AS2K |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Der Ausweis ist zu ändern. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Der Ausweis ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Einheitliche Prüfungen |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Ausgewählte Zulassungsverfahren |
Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugklasse nicht mehr als die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllt. |
Yashawa |
Ausrüstung für die Erstellung von |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Anforderungen der Nummer 1 Buchstabe b gelten. |
Yashawa |
Ausrüstung für die Erstellung von Modellen |
USAGED20A22K Wechselstrom 19AMP 1,8 kW 1500 RPM |
Yashawa |
Einheitliche Prüfungen |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind, und für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Yashawa |
Ausrüstung für den Betrieb von Kraftfahrzeugen |
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die Berechnung der Leistung von Kraftfahrzeugen. |
Yashawa |
Ausrüstung für die Erstellung von Produkten |
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die Einführung von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgerüstet sind. |
Yashawa |
USAGED-20-HS11 |
Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugklasse nicht mehr als die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Klassen umfasst. |
Yashawa |
Die in Absatz 1 genannte Bezeichnung gilt nicht. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Ausrüstung für die Beförderung von Fahrzeugen |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Yashawa |
Ausgewählte Zulassungsverfahren |
Die Ausrüstung ist in der Regel mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist. |
Yashawa |
Der Ausweis ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu finden. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgenommen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Einheit für die Erfassung von Daten |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Einheit für die Erfassung von Luftfahrzeugen |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Erzeugnisse. |
Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 5 kW nicht mehr als 5 kW haben. |
Yashawa |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Ausrüstung für die Verarbeitung von Luftfahrzeugen |
USAGED30A22K 26AMP 1500RPM 2,9KW 18,6NM |
Yashawa |
Ausrüstung für die Verarbeitung von Luftfahrzeugen |
Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 100 kW ausgestattet sind. |
Yashawa |
Ausrüstung für die Verarbeitung von Luftfahrzeugen |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Ausrüstung für die Verarbeitung von Schadstoffen |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgerüstet sind. |
Yashawa |
Ausrüstung für die Verarbeitung von Luftfahrzeugen |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Anforderungen zu erfüllen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Ausnahme für die Ausrüstung für die Beförderung |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
USAGED-30YRW11 |
Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 100 kW ausgestattet sind. |
Yashawa |
Der Ausweis ist in Anhang I zu entnehmen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Ausrüstung für die Verarbeitung von Schadstoffen |
Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugklasse nicht mehr als die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllt. |
Yashawa |
USAGED-44AS2K |
USAGED44AS2K 4.4KW 1500 RPM 33AMP |
Yashawa |
USAGED-44AS2KE |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Ausnahme für: |
Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugklasse nicht mehr als die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllt. |
Yashawa |
Der Ausweis ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden. |
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist. |
Yashawa |
Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Der Ausweis ist in Anhang I zu entnehmen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Yashawa |
Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht. |
Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist. |
Yashawa |
Yasakawa Motor, Fahrer SG- |
Mitsubishi Motor HC, HA, |
Westinghouse-Module 1C, 5X- |
- Ich bin nicht derjenige. |
Honeywell TC, TK... |
GE Module IC - |
Yokogawa-Sender EJA- |
Unsere Firma
Unsere Marken
Bedingungen
Wir liefern weltweit und akzeptieren T/T und Paypal.
Alle Artikel sind vorbehaltlich der Verfügbarkeit und bestehen unsere Qualitätssicherung Tests und Inspektionen.
Umschlagzeit:
Die Standard-Auftragsabwicklung dauert 1-2 Werktage plus die gewählte Versandmethode.
Service außerhalb der Arbeitszeiten gegen Aufpreis.
Häufig gestellte Fragen
1Warum haben Sie uns ausgewählt?
* Leidenschaftliches, erfahrenes und gut ausgebildetes F & E- und Vertriebsteam;
* Angemessener Preis und zuverlässige Produkte, geschickte und sorgfältige Montage;
* Strenge Qualitätssicherung und schneller Kundendienst;
* Lebenslanger technischer Support, kann mit individueller Einstellung geliefert werden.
2Was ist mit der Produktgarantie?
* Wir bieten eine einjährige Garantie bei Lieferung.
3Wie wäre es mit dem Aftersales-Support?
* Wir bieten eine rechtzeitige Antwort auf Online-Anfragen von überseeischen Nutzern. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail, WhatsApp, WeChat und SKYPE.
Ansprechpartner: Athena
Telefon: +86 15080650876