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Produktdetails:
Zahlung und Versand AGB:
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Marke: | Yasakawa | Modell: | SGDS-10A32A |
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Herkunftsort: | Japan | Typ: | Servopack |
Macht: | 1000 W | Eingangsstrom: | 7,3 |
Eingegebenes Volatge: | 200 bis 230 V | Eingegebene Frequenz: | 50/60 Hz |
Gewährleistung: | 1 Jahr |
Industrielle YASKAWA 3-phasige SGDS-15A01A Wechselstrom-Servo-Treiber SGDS15A01A 1,5 kW 1500W Neues
Gerätennamen wurden den verschiedenen Speicherbereichen für ZPL II-Objekte zugewiesen (Grafikbilder, Etikettenformate, heruntergeladene Schriftarten usw.).Dies ermöglicht die Speicherung, Abrufen, Kopieren und Löschen von ZPL-II-Objekten in/aus bestimmten Bereichen.
Jeder dieser Bereiche wurde als Identifikationsmethode einen Gerätennamen zugewiesen. Der Gerätenname ist ein einziger Buchstabe, gefolgt von einem Doppelpunkt. Die definierten Geräte sind: n R:Drucker-DRAM-Bibliothek (lesen/schreiben) n B: Optionales Speicher (eine Karte oder eine Fabrikkarte installiert) n E: Zusätzliche EPROM-Speicherobjekte (nur für Lesen) n Z: Interne ZPL II-Speicherobjektbibliothek (nur für Lesen)
Einige ZPL-II-Anweisungen verwenden diese Gerätennamen. Der Gerätenname ist bei den meisten ZPL-II-Anweisungen ein optionaler Parameter. Sein Standard ist mit der einzelnen ZPL-II-Anweisung definiert.
Der Standard für die Erstellung und Löschung von Objekten ist der Drucker-DRAM. Für den Abruf von Objekten wird die folgende Suchpriorität verwendet: DRAM, RAM, extra EPROM, interne ZPL II (R:, B:, E:, Z:, * oder?).(Alle).
Jedes ZPL II Objekt (Grafikbilder, Etikettformat usw.) muss einen Namen haben.Objektnamen können 1 bis 8 alphanumerische Zeichen lang sein. Erweiterungen bestehen aus einem Punkt, gefolgt von 3 vordefinierten Zeichen. Objektnamen Konventionen und Erweiterungen ähneln MS-DOS Dateinamen Konventionen und Erweiterungen.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Bereitstellung von Dienstleistungen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind, das nicht in der Kategorie "Fahrzeuge" oder "Fahrzeuge" fallen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die in der Kategorie "Fahrzeuge" fallen. |
Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Bereitstellung von Dienstleistungen |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Bereitstellung von Dienstleistungen |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Einheit für die Erfassung von Daten und Datenverarbeitung |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
SGDS-15A12A |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Bereitstellung von Dienstleistungen |
Andere übergeordnete Erzeugnisse
Yasakawa Motor, Fahrer SG- | Mitsubishi Motor HC, HA, |
Westinghouse-Module 1C, 5X- | - Ich bin nicht derjenige. |
Honeywell TC, TK... | GE Module IC - |
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[ABB]Eingabe-Ausgabe-Modul
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Druck- und Temperaturübertrager.
[Yokogawa]Drucktransmitter
[Yaskawa]Servoantrieb / Servomotor
[Mitsubishi]Servoantrieb / Servomotor
[GE]IC69-Serie PLC/Fanuc Servomotor und Antrieb
(Modicon,SMC,SICK,NORGREN,Siemens usw.)
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