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Produktdetails:
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Eingangsstromversorgung: | Wechselstrom 200V-230V (einphasige/dreiphasige ≤ 1,5kW; dreiphasige ≥ 2kW) | Leistungsbereich: | 100W-2kW (Gesamtbereich der SGDB-Serie) |
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Steuerungsmodus: | Position/Geschwindigkeit/Drehmoment | Kommunikationsoberfläche: | RS232/RS485/Modbus |
Geeignet für: | SGMAH, SGML und andere Servomotoren der Serie | ||
Hervorheben: | SGDB-44ADB Yaskawa-Antrieb,Yaskawa SGDB-60ADB,Yaskawa SGDB-44ADB |
Das System wird von einem anderen System ausgestattet, das in der Lage ist, die Daten zu überwachen.
Wir können auch die folgenden Modelle von Motoren liefern, bitte kontaktieren Sie mich. Die wir liefern sind alle brandneue Originalprodukte von der ursprünglichen Fabrik zur Verfügung gestellt, und viele Modelle sind Fabrik versiegelt:
SGDM-10AN-P
SGDM-15AC-SD1
SGDM-15ADA
SGDM-15ADA; SGDH-15AE
SGDM-1AADA
SGDM-1EADA
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.
SGDM-20AC-SD2B
SGDM-20AC-SD2BM
SGDM-20ADA
SGDM-20ADA-V
Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.
SGDM-30ADA
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.
SGDM-50ADA
SGDM-50ADAY60
SGDM-60AC-SD1
SGDM-60ADA
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
SGDM-75ADA
SGDM-A3ADA
Die Fahrzeugkennzeichnung darf nicht überschritten werden.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Fahrzeuge.
SGDM-A3BD
SGDM-A3BDA
Die Daten werden von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats übermittelt.
SGDM-A5ADA
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die Prüfungen werden im Rahmen der Prüfverfahren durchgeführt.
Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt.
SGDM-A5BDA
Die Fahrzeugkennzeichnung darf nicht überschritten werden.
Die Fahrzeugkennzeichnung darf nicht überschritten werden.
SGDP-01APAY108 + SGMPH-01ACA-SW11
SGDP-01BP
SGDP-02APAY108
SGDP-02APAY108+SGMPH-02ACA-SW11
SGDP-02BP
SGDP-02BP+SGMAH-02BBAB1
SGDP-02BPA
SGDP-04APA
SGDP-04APAY108
SGDP-04APAY108+SGMPH-04ACA-SW11
SGDP-04BP
SGDP-08APA
SGDP-A3APAY108
SGDP-A3BP
SGDP-A5BP
SGDP-O1AP
SGDP-O2AP
SGDP-O4AP
SGDP-O8AP
Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Bereitstellung von Dienstleistungen
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Einheit für die Erfassung von Luftfahrzeugen
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die in der Kategorie "Fahrzeuge" fallen.
Einheit für die Erfassung von Luftfahrzeugen
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
SGDS-10A15A
Einheit für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Einheit für die Bereitstellung von Sicherheitsdiensten
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Bereitstellung von Dienstleistungen
Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Bereitstellung von Dienstleistungen
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
SGDS-20A15A
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
Einheit für die Überwachung der Luftfahrt
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Betriebsdauer der Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
SGDV-120A21A
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht.
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für die Verwendung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgerüstet sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten nicht für die Verwendung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für die Verwendung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für das Fahrzeug, für das die Genehmigung erteilt wurde.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für das Fahrzeug.
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für die Verwendung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat eingesetzt werden.
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für die Verwendung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Fahrzeuge
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten nicht für die Verwendung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind, das in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
SGDV-8R4D01A,
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Der Hersteller muss die erforderlichen Informationen über die Fahrzeuge bereitstellen.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die Fahrzeugkennzeichnung darf nicht überschritten werden.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind, und für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die Prüfungen werden in der Regel in der Regel in der Regel in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die Prüfungen werden in der Regel von der Kommission durchgeführt.
SGM-01A312
SGM-01A312C
SGM-01A314
SGM-01A314B
SGM-01A314C
SGM-01A314P
SGM-01A3FJ91
SGM-01A3G26
SGM-01A3G36
SGM-01A3G46 SGM-A5A314-Y1
SGM-01A3MA12
SGM-01A3NT14
SGM-01A3NT23
SGM-01A3SO11
SGM-01A3SU11
SGM-01A3SU31
SGM-01A3T012
SGM-01A3TE21
SGM-01ASO11
SGM-01B312
SGM-01B3FJ11
SGM-01B3FJ12
SGM-01L314
SGM-01L314P
SGM-01U312
SGM-01U3AP01
SGM-01U3B4L
SGM-01V314
SGM-02A312
SGM-02A312B
SGM-02A312C
SGM-02A312-Y1
SGM-02A314
SGM-02A314B
SGM-02A314C
SGM-02A3B4SPL
SGM-02A3F J73
SGM-02A3G16
SGM-02A3G16B
SGM-02A3G24
SGM-02A3G26
SGM-02A3G46
SGM-02A3G46
SGM-02A3MA31
SGM-02A3NT11
SGM-02A3NT12
SGM-02A3SB12
SGM-02A3SN11
SGM-02A3SU12
SGM-02A3TQ11
SGM-02A5FJ12
SGM-02AGSU11
SGM-02AW12
SGM-02AWSU13
SGM-02B312
SGM-02B314
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Susie Long.
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[Honeywell] Modul DCS / PLC
[Emerson]DeltaV-Modul / Servomotor
[ABB]Eingabe-Ausgabe-Modul
[AB]Modul / Touchscreen
Druck- und Temperaturübertrager.
[Yokogawa]Drucktransmitter
[Yaskawa]Servoantrieb / Servomotor
[Mitsubishi]Servoantrieb / Servomotor
[GE]IC69-Serie PLC/Fanuc Servomotor und Antrieb
(Modicon,SMC,SICK,NORGREN,Siemens usw.)
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