Geografie von Utah
Der Lebensraum des Sage-Grouse in Utah wird stark von der Geografie von Utah beeinflusst, die durch bergiges Gelände gekennzeichnet ist, das durch breite Täler im Great Basin und durch tief eingeschnittene Canyons im Colorado Plateau getrennt ist. Der Lebensraum des Sage-Grouse kann in intakten Blöcken im Great Basin oder in getrennten „Inseln“ des Lebensraums im Colorado Plateau gefunden werden.
Analyse der aktuellen Landnutzung
Die Erschließung von Energie- und Bodenschätzen, die Instandhaltung und Entwicklung der Versorgungsinfrastruktur, die zur Deckung des bestehenden und zukünftigen Wohn- und Gewerbebedarfs Utahs erforderlich ist, Wohnbauprojekte und die Ausübung von Freizeitaktivitäten in Utah sind eine wichtige Komponente der staatlichen und lokalen Wirtschaft sowie der Lebensqualität in Utah. Darüber hinaus stellt eine starke Wirtschaft einen Teil der Finanzierung bereit, die zur Umsetzung des Managementprotokolls und der in diesem Plan beschriebenen Minderungsmaßnahmen erforderlich ist. In einigen Gebieten haben der Abbau von Bodenschätzen, Wohnbauprojekte, Freizeitaktivitäten, Waldbrände und andere Faktoren die lokalen Sage-Grouse-Populationen negativ beeinflusst oder werden dies in naher Zukunft wahrscheinlich tun. Diese Realitäten wurden bei der Erstellung dieses Plans berücksichtigt, um verfügbare Mittel auf Gebiete mit der größten Erfolgswahrscheinlichkeit für den Artenschutz zu verteilen (siehe USFWS 2013 Conservation Objectives Report). Aus diesem Grund werden einige Sage-Grouse-Populationen als nicht wesentlich erachtet und nicht in die SGMA-Grenzen einbezogen, und für diese Gebiete werden keine Managementbestimmungen erwartet oder bereitgestellt.
Sage-Grouse-Managementbereiche
Die SGMP für Utah sind:
1. Bald Hills
2. Box Elder
3. Carbon
4. Hamlin Valley
5. Ibapah
6. Panguitch
7. Parker Mountain - Emery
8. Rich-Morgan-Summit
9. Sheeprock Mountains
10. Strawberry
11. Uintah
Eine Karte jedes SGMP ist diesem Plan beigefügt
Karten
Die Identifizierung der elf SGMAs erfordert notwendigerweise die Festlegung von Grenzen. Diese Grenzen umfassen 1) die Abgrenzung des Umfangs des SGMA, 2) die Abgrenzung zwischen Lebensraum, Nicht-Lebensraum und Gelegenheitsflächen innerhalb des SGMA und 3) innerhalb des Lebensraums die Abgrenzung zwischen Nist-, Winter- und anderen Lebensräumen. Die GIS-Karten, die diesem Plan beiliegen, enthalten Darstellungen dieser Grenzen zu Informationszwecken, sollen aber selbst beispielsweise keine Vermessungsgrenze darstellen und sind nicht als endgültige Autorität für Fragen der Lebensraumabgrenzung gedacht. Die Parteien sollten sich mit dem DWR beraten, um die genaue Abgrenzung des Lebensraums im Rahmen der Konsultation für einen bestimmten Entwicklungsvorschlag zu bestimmen. Wenn sich bei der Überprüfung eines Vorschlags oder einer anderen Maßnahme Unterschiede zwischen den Karten und der Situation vor Ort ergeben, sind die Grenzen vor Ort maßgebend.
Das SGMP sollte jährlich durch die Koordinierungsbemühungen von PLPCO gemäß Abschnitt 4.2 unten überprüft werden. Die Überprüfung sollte beispielsweise Änderungen in der Verteilung von Störungen, die Zunahme des Lebensraums durch Verbesserung oder Verbesserung, die Abnahme des Lebensraums durch Waldbrände oder andere Ereignisse, den Status der Populationszahlen und verwandte Punkte umfassen.
Anpassungen der SGMP-Grenzen werden alle fünf Jahre überprüft, es sei denn, groß angelegte Ereignisse wie Waldbrände und erfolgreiche jährliche Ereignisse wie Lebensraumverbesserung oder -verbesserung machen eine häufigere Anpassung erforderlich.
Anpassungen können die Erweiterung oder Verengung der äußeren Grenzen und eine Neuziehung der inneren Grenzen zwischen Lebensraum-, Nicht-Lebensraum- und Gelegenheitsbereichen umfassen.
Bevor gemilderte Gebiete als Lebensraum innerhalb eines SGMA betrachtet werden, muss eine überwiegende Mehrheit der Beweise darauf hindeuten, dass sich Sage Grouse in dem gemilderten Gebiet aufhalten. Durch Feuer veränderter Lebensraum darf nicht aus einem SGMA entfernt werden, bis die Sanierung oder Wiederherstellung der verbrannten Gebiete als erfolglos oder nicht machbar erachtet wird.
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